Wirtschaftlichkeit

Kann dieses seit 2005 verfolgte Hochwasserschutzkonzept wirtschaftlich sein?

Von offizieller Seite wurden unterschiedliche Kosten genannt:

  • € 20 Mio. März 2016 Präsentation (Rückhaltebecken Waizenkirchen und RHB Bruck-Waasen)
  • € 45 Mio. Jänner 2018 OÖN Interview (RHB Waizenkirchen und RHB Sandbach)

Wieviele Gebäude sind zu schützen?

  • Diese Angaben waren in den letzten 2 Jahren sehr unterschiedlich, obwohl schon seit 2005 geplant wird.
  • Laut OÖN Interview im Jänner 2018 sind 185 Gebäude zu schützen.

Wann würde das Vorhaben als wirtschaftlich gelten?

Wenn der Nutzen größer ist als die Kosten für das Vorhaben (KN-Faktor größer als 1)
Dieser KN-Faktor ist eine, wenn nicht sogar die Entscheidungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger.

Wie kommt der KN-Faktor zustande?

Wir haben uns Grundlagen und Details der letztgültigen Kosten-Nutzen-Untersuchung (KNU) angesehen:

  • Es gibt vom Ministerium eine Richtlinie für Kosten-Nutzen-Untersuchungen im Schutzwasserbau mit einer standardisierten Berechnungsvorlage.
  • Für das Konzept mit dem Mega-Rückhaltebecken Waizenkirchen wurden diese Richtlinien nicht angewandt. Stattdessen wurde „gesondert berechnet“, mit der Begründung, die Voraussetzungen (gem. standardisierter Berechnungsmethode des Ministeriums) seien nicht gegeben. (siehe KNU 2011, Seite 7 f)
  • In der KNU berücksichtigt sind u. a. Schäden bei Keller, Garagen, Außenanlagen (Garten), Wege, Kosten für Umleitungen. (siehe KNU 2011, Seite 10 ff)
  • Auch berücksichtigt sind Schäden in der Land- und Forstwirtschaft. Extra bewertet ist die „Sonderkultur Gemüseanbau“ im Eferdinger Becken mit einem Ertragsverlust pro Hektar, sowie zusätzlich die Rekultivierungskosten dafür. (siehe KNU 2011, Seite 16 f)

Im Wasserbautenförderungsgesetz werden u. a. die Fördergelder des Bundes für solche Hochwasserschutzvorhaben geregelt.

Derzeit wird in Waizenkirchen davon ausgegangen, dass der HWS-Aschachtal nach Abzug der Förderungen von Bund und Land, nur etwas mehr als 10 % der Gesamtkosten tragen muss.

Jedoch regelt das WBFG nicht nur die Fördergelder, sondern auch was schutzwürdig ist.

Dazu gehören nicht:

Keller, Garagen, Außenanlagen, Wege, Umleitungen, Flächen der Land- und Forstwirtschaft UND keine Gebäude, die nach dem 1.7.1990 in einem 30-jährlichen Hochwasserbereich gebaut wurden.

Es ist eindeutig, dass „die Wirtschaftlichkeit“ sehr relativ ist.

Wir werden erhaltene Unterlagen genau prüfen und Interessierte sowie die politischen Entscheidungsträger auf Besonderheiten hinweisen.