Kennzahlen des geplanten Projekts:
- Volumen: 2.4 Millionen m³
- Staufläche: 98 ha
- Dammhöhe: bis 6,5 m
- Dammlänge des Hauptdamms: 2,75 km
Stand 3. März 2016
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Offizieller Status, Stand 19.1.2018
- Der Bau des RHB Waizenkrichen ist nicht beschlossen. (Entscheidungsfindung siehe unten)
- Es kann kein Einreichplan gemacht werden, wenn dem Bauherrn die Grundstücke nicht gehören.
- Kein Projekt darf genehmigt werden, wenn nicht alle Unterlagen vorhanden sind, d. h. es ist nicht zulässig z. B. die Kosten-Nutzen-Untersuchung nachzureichen
- Die Bewertung von Objekten darf nicht pauschal erfolgen (einheitliche Regelung österreichweit)
Entscheider
Offizieller Entscheidungsträger ist der Verband „HWS-Aschachtal“, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, bestehend aus 28 Gemeinden mit unterschiedlichen Beitragsanteilen (betreffend Kosten und Stimmgewichtung).
Die 28 Bürgermeister werden von Vertretern der Behörde „Gewässerbezirk Grieskirchen“ beraten. Wird von „Planungen der Bundeswasserbauverwaltung“ geredet, haben es die gleichen Behörden-Vertreter in Grieskirchen geplant. Für Detailplanungen werden private Firmen beauftragt, die gemäß den Vorgaben der Vertreter des „Gewässerbezirk Grieskirchen“ die Planungen ausarbeiten.
Für die Bürgermeister ist es sehr mühsam, sich zeitgemäße und nachhaltige Hochwasserschutzmöglichkeiten zu erarbeiten und zu vertreten, als Alternative zum derzeit angedachten Großprojekt.
Formal beschlossen wird mittels einer Abstimmung der 28 Bürgermeister, Gewichtung gemäß der Stimmanteile und abgesegnet vom jeweiligen Gemeinderat. Stimmt der Waizenkirchner Gemeinderat mehrheitlich gegen den Damm, ist unser Bürgermeister verpflichtet im HWS-Aschachtal dementsprechend seine Stimme abzugeben.